Luftbild A d Hebemärchte
Leipzig/ Baalsdorf / Stadt Leipzig
Objektart
Gewerbefläche
Objekttyp
Gewerbestandort
Verfügbare Fläche
0,30 ha
Gesamtfläche
0,00 ha
Entfernung Flughafen
28 km
Referenznummer: LE60
Das unbebaute Gewerbegrundstück befindet sich im GEe (eingeschränkten Gewerbegebiet) Baalsdorf. Die Lage bietet eine verkehrsgünstige Anbindung an zentrale Verkehrsachsen Richtung Innenstadt sowie an die Bundesstraße B6 und die Autobahn A14. Öffentliche Nahverkehrsoptionen, darunter mehrere Buslinien, ermöglichen eine gute Erreichbarkeit für Mitarbeiter und Besucher. Die unmittelbare Umgebung besteht aus Gewerbebetrieben, Dienstleistern und gewerbeorientierten Einrichtungen, wodurch eine attraktive Anlaufstelle für Büro- und Gewerbenutzer besteht.
Das Flurstück 118/67 der Gemarkung Baalsdorf ist ca. 3000 m² und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Es ist ideal geeignet für die Realisierung nachhaltiger Projekte. Besonders erwünscht sind Unternehmen mit produzierendem Charakter, die den Standort durch innovative Produktions- oder Fertigungsprozesse stärken und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Quartiers beitragen. Für das Gebiet gibt es einen rechtskräftigen B Plan (Nr. E 173.2). Dieser ist dem Exposé unter der Rubrik Dokumente beigefügt. Die aktuelle Begrünungs -und Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig ist einzuhalten. Unter folgendem Link finden Sie die Satzungen: https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/bauen/bauberatung Bitte entnehmen Sie die genauen Ausschreibungsanforderungen dem Dokument Zusatzinformationen.
| Eigentümer: | Stadt Leipzig |
| Grundsteuer B in %: | 450 |
| Angebotsoptionen: | Kauf, Erbbaurecht |
| Verfügbare Fläche: | 0,30 |
| Objekttyp: | Gewerbefläche |
| Grundflächenzahl (GRZ): | 0,8 |
| Grundflächenzahl (GFZ): | 1,6 |
| Bauhöhe in m: | 7,5 - 10,5 |
| Planungsrecht: | rechtskräftiger B-Plan |
| Planungsrecht Nummer: | E-173.2 |
| Erschlossen: | |
| Bebaut: |
| A14: | 3,4 km |
| A38: | 5,0 km |
| Flughafen: | 28,0 km |
| bahnhof: | 5,0 km |
| Gleisanschluss: | |
| Ortsdurchfahrt: | |
| 24-h Betrieb möglich: | |
| Gas: | |
| Telekommunikation: |
| Breitband: | |
| Straßenanbindung: | |
| Öffentlicher Nahverkehr: |
Bewerbung: Die vollständige schriftliche Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens Freitag, den 06.03.2026 bei folgender Adresse Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales Liegenschaftsamt Terminstelle 1, Exposé LE60 Neues Rathaus 04092 Leipzig eingegangen sein. Es besteht die Möglichkeit, den Fristenbriefkasten am Wirtschaftseingang des Neuen Rathauses, Martin-Luther-Ring 6, zu nutzen. Wir bitten ebenso um die Einreichung der Bewerbung in digitaler Form. Dafür erhalten Sie mit Ihrer Eingangsbestätigung nach Bewerbungsschluss eine E-Mail-Adresse, an welche Sie die Unterlagen versenden können. Bewerbungen, die nach dem 06.03.2026 eingehen, können im Interesse der Gleichbehandlung aller Bewerber/-innen keine Berücksichtigung finden. Das Fehlen von Unterlagen laut Abgabeanforderungen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Stadt Leipzig behält sich vor, nur vollständige Bewerbungen zu prüfen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes können ggf. fehlende Angaben, Nachweise und Erklärungen nachgefordert werden, die Stadt Leipzig ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Des Weiteren werden Bewerbungen, die per Fax eingehen, vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie in diesem Exposé unter der Rubrik Dokumente mit dem Titel "Zusatzinformationen".
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Teamleitung Gewerbeflächen, Standortentwicklung & Infrastruktur
Email schreiben claudia.scholeck@leipzig.deDie hier eingestellten Flächendefinitionen sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit und werden lediglich unverbindlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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Zuletzt geändert am: 23.01.2026