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Stadt Leipzig Gewerbegebiet Wahren |
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![]() ![]() Leipzig, Wahren / Stadt Leipzig Gewerbegebiet WahrenObjektart Halle Objekttyp Lager- und Produktionshalle Verfügbare Fläche 0 m² Gesamtfläche 0 m² Entfernung Flughafen 8 km KontaktpersonClaudia Scholeck
Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig
https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft
LageDas Grundstück befindet sich in der Linkelstraße 54 in 04159 Leipzig, einer gut angebundenen Lage im Stadtteil Wahren. Die unmittelbare Umgebung zeichnet sich durch eine Mischung aus Wohn- und Gewerbegebiet mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie die Autobahn A14 aus. Die Zufahrt zum Grundstück befindet sich im Kreuzungsbereich der vielbefahrenen B6, so dass ein hochfrequenter gewerblicher Lieferverkehr unter den gegenwärtigen verkehrstechnischen Gegebenheiten nicht möglich ist. Zwecks geplanter Änderung der Verkehrsführung im nahen Kreuzungsbereich ist die Zufahrt mit dem Mobilitäts- und Tiefbauamt abzustimmen und eine Zufahrt via Nebenstraße Am Pfarrfelde anzustreben. Der dargestellte Flächenumgriff berücksichtigt bereits den geplanten Straßenausbau der Linkelstraße. Das Grundstück liegt im B-Plan Nr. 264 „Pittlerstraße/Stammerstraße/Linkelstraße“. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Einzelhandel ist nicht zulässig. Zulässigkeit finden Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und Gewerbebetriebe (Werksverkauf). Wünschenswert sind als Hauptnutzung gebäudegebundene Dienstleistungsbetriebe. ObjektbeschreibungDas ca. 4490 m² große Grundstück bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Es ist ideal geeignet für die Realisierung nachhaltiger Projekte. Besonders erwünscht sind Unternehmen mit produzierendem Charakter, die den Standort durch innovative Produktions- oder Fertigungsprozesse stärken und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Quartiers beitragen. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit eine Hallenbebauung mit Nebengebäuden, die um 1950 errichtet wurden. Auf dem Flurstück 310/2 befindet sich eine Stahlleichtbauhalle (Stahlkonstruktion, ≈ 54 m x 12 m, eingeschossig, HFirst ≈ 12 m) mit ausgemauerten Giebelwänden, Längswandausfachung in Stahlbetonfertigteilen und Industrieverglasung. Sie wurde als Montagehalle genutzt und verfügt über eine Kranbahn. An diese Halle wurde der Versorgungstrakt (Sanitär-, Küche und Büro) als 2-geschossiger Anbau ( ≈ 54 m x 9,5 m) in Stahlbetonfertigbauweise angebaut. Der gesamte Gebäudekomplex steht leer. Das Grundstück ist großflächig mit Beton befestigt und straßenseitig durch einen Metallstabzaun eingefriedet. Parallel zur Montagehalle befindet sich auf dem Flurstück 310/4 ein massives, eingeschossiges Werkstattgebäude (≈ 12 m x 7,5 m) mit Flachdach mit vorgefertigten, trapezförmigen Faltwerkträgern. Alle auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sind momentan ungenutzt und befinden sich in einem Zustand, der eine sofortige Nutzung nicht ermöglicht. Bei dem Grundstück handelt es sich um archäologisches Relevanzgebiet. Das Grundstück ist bei Starkregenereignissen betroffen. Die Flächen sind im SALKA (sächsischen Altlastenkataster) unter dem Handlungsbedarf -Belassen- registriert. Die aktuelle Begrünungs -und Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig ist einzuhalten unter folgendem Link finden Sie die Satzungen: https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/bauen/bauberatung Bitte entnehmen Sie die genauen Ausschreibungsanforderungen dem Dokument Zusatzinformationen. Konditionen
Flächeninformation
Ausstattung / Infrastruktur
Bauliche NutzungEntfernungen
AnsiedlungsinteresseBewerbung: Die vollständige schriftliche Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens Mittwoch, den 17.09.2025 bei folgender Adresse Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Liegenschaftsamt Terminstelle 1, Exposé Linkelstraße 54 Neues Rathaus 04092 Leipzig eingegangen sein. Es besteht die Möglichkeit, den Fristenbriefkasten am Wirtschaftseingang des Neuen Rathauses, Martin-Luther-Ring 6, zu nutzen. Wir bitten ebenso um die Einreichung der Bewerbung in digitaler Form. Dafür erhalten Sie mit Ihrer Eingangsbestätigung nach Bewerbungsschluss eine E-Mail-Adresse, an welche Sie die Unterlagen versenden können. Bewerbungen, die nach dem 17.09.2025 eingehen, können im Interesse der Gleichbehandlung aller Bewerber/-innen keine Berücksichtigung finden. Das Fehlen von Unterlagen laut Abgabeanforderungen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Stadt Leipzig behält sich vor, nur vollständige Bewerbungen zu prüfen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes können ggf. fehlende Angaben, Nachweise und Erklärungen nachgefordert werden, die Stadt Leipzig ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Des Weiteren werden Bewerbungen, die per Fax eingehen, vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie in diesem Exposé unter der Rubrik Dokumente mit dem Titel "Zusatzinformationen". Weitere InformationenVerweis auf ggf. eigene Website des Datensatz: HaftungsausschlussDie hier eingestellten Flächendefinitionen sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit und werden lediglich unverbindlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise in unserem Haftungsausschluss. Zuletzt geändert am: 14.08.2025 ![]() ![]() |